Kaufabwicklung

Falls Kaufobjekt gefunden ist

Ihr Bevollmaechtigter sollte sich auf dem hiesigen Grundbuchamt (Tapu Dairesi)vergewissern, ob der Verkaeufer tatsaechlich Eigentuemer der Immobilie ist oder, ob er bevollmaechtigt ist, das Objekt zu verkaufen. Das Grundbuchamt ueberprueft auch, ob das entsprechende Objekt an einen Auslaender uebertragen werden kann. Sowohl beim Erwerb der Neu- als auch bei Altbauten muss es sichergestellt sein, dass alle erforderlichen Vorschriften beachtet wurden. Auch sollen die Dokumente vorgelegt sein, die bestaetigen, dass sich die Immobilie nicht in den verbotenen Militaerzonen und Sicherheitszonen befindet. Dieser Vorgang dauert 3-4 Arbeitstage.
 
Kaution und Vertrag
Wenn die Suche nach der gewuenschten Immobilie zu Ende ist, hat gewoehnlich der Kaeufer eine Kaution in Hoehe von 10-15% zu bezahlen. Das ist auch eine der Vertragsklauseln. Kaeufer und Verkaeufer schliessen in Tuerkisch und Englisch oder Russisch den Vertrag ab, der von beiden Seiten unterschrieben wird. Der Vertrag soll folgende wichtige Klauseln enthalten: Immobilienpreis, Zahlungsmodalitaeten und Pflichten beim Ruecktritt. Falls ein Bauobjekt gekauft wird, sollen zusaetzlich Arbeiten-und Zahlungstermine, Garantien und Endbaudatum vertraeglich vorgesehen sein.
 
Steuernummer
Vor dem Kauf muss unbedingt Ihre Steuernummer genommen werden. Hierzu beauftragt man sinnvollerweise eine Vertrauensperson oder eine zugelassene Immobilienfirma vor Ort.
 
Genehmigungen zum Immobilienerwerb
Alle auslaendischen Privatpersonen, die in der Tuerkei Immobilien erwerben moechten, werden von den zustaendigen Militaerbehoerden ueberprueft. Am haeufigsten wird der Lebenslauf wegen Terroristensanfaellen ueberprueft. Es soll auch erfragt sein, ob die von der auslaendischen Privatperson erwuenschten Grundbesitze sich ausserhalb der militaerischen Verbotzone oder der Sicherheitszone befinden. Erst nach dem Antwortschreiben der Militaerbehoerde, woraus hervorgeht, dass der Kauf von Immobilien fuer Auslaender nicht verboten ist, koennen die vertraglichen Abwicklungen im Grundbuchamt erfolgen. Das nimmt etwa 12-14 Wochen in Anspruch.
Die Buerger Litauens sollen zusaetzlich noch eine Genehmigung des Ministeriums fuer innere Angelegenheiten in Ankara bekommen. Das dauert etwa 6 Monate.
 
Zum Schluss
Sobald alle noetigen Genehmigungen vorliegen, geht es weiter. Zuerst soll der Kaufvertrag notarisch bestaetigt werden. Nach türkischem Recht ist die Handlung des Kaufes und Verkaufes dem Grundbuchamt (Tapu Dairesi) uebertragen. Die eigentliche Verkaufshandlung findet danach gesondert, beim Grundbuchamt statt. Erwerber und Verkäufer erscheinen vor dem Grundbuchamt und erklären den Verkauf noch zu Protokoll. Innerhalb von ca. 1 Stunde sind dann alle Formalitaeten bezueglich der Üebertragung abgeschlossen. Ein staatlich vereidigter Dolmetscher muss hierbei fuer die Sprache des Kaeufers anwesend sein. Danach wird der Eigentumausweis aus dem Grundbuch an den Kaeufer bzw. dessen Bevollmaechtigten augehaendigt. Falls Interessenten zusaetzliche Kopien von Dokumenten brauchen, koennen sie sie bei Grundbuchamt bekommen.
 
Geldueberweisung
Es gibt einige Arten Von Zahlungen und Geldueberweisungen nach der Tuerkei.
Voller Koffer von Bargeld ist eine schnelle und einfache, aber unzuverlaessige Moeglichkeit. Bevor Sie sich jedoch für einen Immobilienkauf entscheiden, ist es wuenschenswert, ein Konto bei der tuerkischen Bank zu eroeffnen. In der Tuerkei koennen Sie dann ohne zusaetzliche Kosten ueber das  Geld verfuegen und die Zahlung Ihrer Immobilie von der Bank durchführen.
Am Tage der Restzalhlung der Immobilie sollte auf dem tuerkischen Konto ausreichend Geld ueberwiesen sein. Das wird etwa 3-5 Tage oder laenger dauern.
Sobald das Geld auf dem tuerkischen Konto ist, soll zugleich die Restzahlung stattfinden. Der Käufer, Verkäufer und der Makler treffen sich im Grundbuchamt zusammen, um die letzte Papierarbeit zu erledigen. Wenn schliesslich finanzielle Sachen erledigt sind, tauscht man Unterschriften um. Die Grundbuchurkunde wird unter Ihren Namen eingetragen. Somit sind Sie der Eigentümer Ihrer gewünschten Immobilie.  Vergessen Sie nicht, dass dazu auch noch die gesetzlichen Steuern, Ausgaben und Maklerprovision kommen (Nach dem Vertrag).
 
Vollmachterteilung
Eine Vollmacht ist die Befugnis, wirksam in Ihrem Namen zu handeln. Also, die Kaufhandlung kann durch Ihren Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht vollzogen werden. Bei der Beglaubigung sollen Sie persoenlich anwesend sein. Die gesamten Abwicklungsformalitaeten werden dann von dem Bevollmaechtigten erledigt. Sie müssen lediglich noch mal kurz nach Alanya kommen, um bei dem Tapuamt zu unterschreiben und Ihre Grundbesitzurkunde in Empfang zu nehmen. Auf dieser Weise sparen Sie Flug-und Hotelauskommen.
 
Steuern
Vor dem Immobilienkauf planen Sie auch die bevorstehenden Steuer. Die Grunderwerbsteuer betraegt 3 % vom deklarierten Wert im Tapu. Diese Gebuehr hat der Kaeufer zu entrichten. Sobald die Uebertragung einer Immobilie an einen Auslaender geregelt ist, zahlt der neue Erwerber eine Registrationsgebuehr, deren Summe vom Immobilienpreis abhaengig ist. Die Kosten fuer den Notar betragen ca.150-400 EUR.
Nach dem Immobilienerwerb in der Tuerkei ist Erdbeben-Versicherung zwingend vorgeschrieben. Typische Kosten sind ca. 50 EUR.
Vergessen Sie auch nicht andere jährlich zu zahlende Steuern und Gebühren, die von der Gemeinde und Art der Immobilie abhängig sind.